Informationen für spezielle Personengruppen
Fahren ohne oder ohne gültige Fahrkarte
Wenn Sie bei einer Fahrkartenkontrolle ohne gültige Fahrkarte angetroffen werden, könnte das einen der folgenden Gründe haben:
1. Sie besitzen keine oder keine gültige Fahrkarte
Dann wird das Erhöhte Beförderungsentgelt von 40,00 Euro fällig.
2. Sie besitzen eine gültige Fahrkarte, haben diese aber vergessen
Wer seine personengebundene, nicht übertragbare Fahrkarte vergessen hat, muss lediglich 7,00 Euro Bearbeitungsgebühr bezahlen. Der Nachweis muss innerhalb einer Woche bei dem Verkehrsunternehmen erbracht werden, bei dem das Erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt werden muss.
Bei übertragbaren Fahrkarten wird ebenfalls das Erhöhte Beförderungsentgelt von 40,00 Euro fällig.
3. Der Fahrkartenautomat ist gestört
- Wenn im Stations- oder Haltestellenbereich eine weitere Kaufmöglichkeit (anderer Fahrkartenautomat oder Verkaufsstelle) besteht, nutzen Sie bitte diesen.
- Falls das nicht möglich ist, kaufen Sie im Fahrzeug (Bus) eine Fahrkarte, anderenfalls informieren Sie schnellstmöglich das Fahrpersonal beziehungsweise den Zugbegleiter über den Automatendefekt.
- Wichtig: Bitte merken Sie sich in diesem Fall die Automatennummer und das zuständige Verkehrsunternehmen. Beide Angaben finden Sie am unteren Rand des Automatenaushangs.
Sonstiges
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
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