Ergänzende Bedingungen zum Frankfurt-Pass

Ergänzende Bedingungen für die Jahreskarte, 9-Uhr-Jahreskarte, das Seniorenticket Hessen, das Seniorenticket Hessen Komfort und das Schülerticket Hessen zum Frankfurt-Pass.

1. Vertragsgrundlagen

Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen, insbesondere die besonderen Bedingungen für Jahreskarten bzw. die Gemeinsamen Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde in Hessen für das Seniorenticket Hessen und das Schülerticket Hessen. Die nachfolgenden Regelungen ergänzen die vorgenannten Bedingungen.

2. Fahrkarte

Die Ausgabe der Jahreskarten, der Seniorentickets Hessen und der Schülertickets Hessen zum Frankfurt-Pass erfolgen ausschließlich über die Vertriebsstellen der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) auf der Chipkarte (eTicket RheinMain). Die Jahreskarten, Seniorentickets Hessen und Schülertickets Hessen zum Frankfurt-Pass sind nicht übertragbar. Auf der Chipkarte werden die Fahrkarte sowie Name (maskiert), Geburtsdatum (Monat, Jahr) und das Geschlecht des Inhabers/der Inhaberin für das jeweilige Gültigkeitsjahr, ausschließlich elektronisch gespeichert. Eine Chipkarte ohne die elektronische Fahrkarte berechtigt allein nicht zur Fahrt. Der Berechtigungsnachweis (Dauer und Gültigkeitsende eines gültigen Frankfurt-Passes) wird ebenfalls in elektronischer Form auf derselben Chipkarte gespeichert. Der Frankfurt-Pass muss zu Prüfzwecken bei der Nutzung mitgeführt und auf Verlangen im Original vorgezeigt werden.

3. Zustandekommen des Vertrages

Die erforderlichen Nachweise, insbesondere ein gültiger Frankfurt-Pass, müssen bei der Bestellung im Original vorliegen. Der/die Nutzende ist verpflichtet, die Verlängerung des Frankfurt-Passes bis zum 10. des Monats vor Ablauf der Fahrkarte vorzunehmen und auf der Chipkarte erneuern zu lassen. Der Frankfurt-Pass muss ab dem ersten Tag der Gültigkeit einer Jahreskarte im Abbuchungsverfahren noch mindestens sechs Monate, im Direktkauf noch mindestens zwölf Monate gültig sein. Die VGF weist darauf hin, dass Daten zur Vertragsabwicklung unter Beachtung der Datenschutzvorschriften verarbeitet werden und eine Bonitätsprüfung auch durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden kann.

4. Verlust/Ersatz

Bei Verlust oder Beschädigung wird bei anonym ausgehändigten Chipkarten die Ersatzchipkarte ausschließlich gegen Vorlage des bei Erwerb der Chipkarte erhaltenen Kundenanschreibens und eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises ausgegeben. Kaufbelege, die für Folgefahrkarten ausgestellt wurden, reichen als Beleg nicht aus. Wurde die Chipkarte im VGF-TicketCenter registriert, genügt für die Ersatzausstellung ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis, dies gilt ebenfalls für Fahrkarten im Abbuchungsverfahren. Die Bearbeitungspauschale beträgt 10,00 EUR. Es erfolgt jeweils eine automatische Sperrung der abhandengekommenen, beschädigten oder defekten Chipkarte.

5. Vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses

  1. Bei vorzeitiger Beendigung einer Jahreskarte oder 9-Uhr-Jahreskarte zum Frankfurt-Pass im Direktkauf oder jährlicher Abbuchung vor Ablauf der ersten 12-Monats-Periode wird dem/der Vertragspartner/-in für jeden bereits begonnenen Monat 1/10, bei vorzeitiger Beendigung eines Seniorenticket Hessen oder eines Schülerticket Hessen zum Frankfurt-Pass im Direktkauf oder jährlicher Abbuchung vor Ablauf der ersten 12-Monats-Periode für jeden bereits genutzten Monat der doppelte Betrag einer Monatsrate (1/6 des bezahlten Jahreskartenpreises), maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Bei Beendigung nach Ablauf von mindestens einer gesamten 12-Monats-Periode oder bei einem nachweislichen Schulwechsel bzw. Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot, Jobticket, Firmenticket oder SemesterTicket wird für jeden ;vollständig genutzten Monat 1/12 des gezahlten Jahreskartenpreises berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen. Eine etwaige sich ergebende Nachforderung wird vom angegebenen Konto abgebucht.
  2. Bei vorzeitiger Beendigung einer Jahreskarte oder 9-Uhr-Jahreskarte zum Frankfurt-Pass mit monatlicher Abbuchung vor Ablauf der ersten 12-Monats-Periode wird für die bereits vollständig genutzten Monate 1/10, bei vorzeitiger Beendigung eines Seniorenticket Hessen oder eines Schülerticket Hessen zum Frankfurt-Pass mit monatlicher Abbuchung vor Ablauf der ersten 12-Monatsperiode für jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/6 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Nutzungsmonat gültigen Abgabepreis des genutzten Jahreskartenangebotes, maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen bzw. eine etwaige sich ergebende Nachforderung abgebucht. Bei Beendigung nach Ablauf von mindestens einer 12-Monats-Periode oder bei einem nachweislichen Schulwechsel bzw. Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot, Jobticket, Firmenticket oder SemesterTicket entfällt eine Nachberechnung.
  3. Sofern nicht schon beim Antrag geschehen, ist bei einer Kündigung die Bankverbindung anzugeben, auf der ein etwaiger Erstattungsbetrag überwiesen werden soll. Beträge unter 5,00 EUR werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben.
  4. Diese Regelungen gelten auch für den Fall, dass der Kunde/die Kundin während der 12-monatigen Laufzeit des Vertrages keinen gültigen Frankfurt-Pass für die verbleibende Laufzeit nachweisen kann. In diesem Fall wird der Vertrag durch die VGF mit sofortiger Wirkung gekündigt.
  5. Für die Rückgabe einer Jahreskarte, eines Seniorenticket Hessen oder eines Schülerticket Hessen zum Frankfurt-Pass aus dem Direktkauf wird das bei Erwerb der Chipkarte erhaltene Kundenanschreiben und ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis benötigt.

6. Datenschutz

Die VGF verpflichtet sich, die ihr im Rahmen der Bestellung einer Jahreskarte, eines Seniorenticket Hessen oder eines Schülerticket Hessen zum Frankfurt-Pass zur Verfügung gestellten persönlichen Daten nur zur Erstellung der Fahrkarte und zur Abwicklung der jeweiligen Vertragsverhältnisse zu nutzen. Im Rahmen der Abwicklung der jeweiligen Vertragsverhältnisse ist die VGF berechtigt, Datensätze an Dienstleister weiterzugeben, die an der Erstellung der Chipkarte beteiligt sind. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Erfolgt eine missbräuchliche Nutzung entweder des Frankfurt-Passes, einer Jahreskarte zum Frankfurt-Pass, eines Seniorenticket Hessen zum Frankfurt-Pass oder eines Schülerticket Hessen zum Frankfurt-Pass oder besteht der entsprechende Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung, ist die VGF berechtigt, die Daten der Frankfurt-Pass-Inhabenden Person der Stadt Frankfurt am Main als ausstellende Behörde des Frankfurt-Passes (unter Beachtung der Datenschutzvorschriften) mitzuteilen.

Stand 1. Januar 2023