Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH für den smartphonebasierten Verkaufsdienst zum Erwerb eines "RMV-SemesterTicket Upgrade"
(gültig für Fahrkartenkaufverträge ab 01.06.2023)
A) Geltungsbereich, Vertragspartner für den Fahrkartenverkauf
1. (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb einer Fahrtberechtigung auf Basis des Deutschlandtickets[1] in Form eines Upgrades des RMV-SemesterTickets (im Folgenden "DT-Upgrade") über den smartphonebasierten Verkaufsdienst
"RMV-SemesterTicket Upgrade" (im Folgenden "STU-Verkaufsdienst")
durch eine natürliche Person (im Folgenden "Kunde").
(2) Das DT-Upgrade berechtigt zusammen mit dem RMV-SemesterTicket zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen der am Angebot des Deutschlandtickets teilnehmenden Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen (im Folgenden "VU") zu den jeweils vor Ort geltenden Beförderungsbedingungen und gilt als Fahrkarte.
Für die Beförderungsleistungen gelten die vorliegenden AGB nicht, näheres hierzu wird unter Buchstabe A) Ziff. 2 Abs. 3 dieser AGB geregelt.
(3) Voraussetzung für den Zugang des Kunden zum DT-Upgrade ist die Berechtigung zum Bezug eines RMV-SemesterTickets und der Besitz eines zum Kaufzeitpunkt gültigen RMV-SemesterTickets. Der Vertrag über den Bezug des DT-Upgrade stellt somit faktisch einen Ergänzungsvertrag zu dem Vertrag über den Bezug eines RMV-SemesterTickets dar. Verliert der Kunde die Berechtigung zum Bezug eines RMV-SemesterTickets, ist er nicht mehr berechtigt, das DT-Upgrade zu nutzen, auch wenn dieses noch nicht vom Verkäufer gesperrt wurde.
(4) Der Verkauf des DT-Upgrades ist nur in Form eines Abonnements möglich, dessen Kündigungsmöglichkeit sich an den Regelungen des Deutschlandtickets orientiert, soweit in diesen AGB keine hiervon abweichenden Regelungen enthalten sind.
2. (1) Die Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH, Am Hauptbahnhof 6, 60329 Frankfurt am Main (im Folgenden "Verkäufer") ist Tochterunternehmen der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (im Folgenden "RMV“). Sie ist als Kommissionärin bevollmächtigte Stelle für den Fahrkartenverkauf und zur Fahrkartenabrechnung zwischen den Kunden und den VU ermächtigt.
(2) Der Verkauf des DT-Upgrades erfolgt durch den Verkäufer in eigenem Namen und für Rechnung der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH, Hebestraße 14, 63065 Offenbach am Main (im Folgenden "OVB"), die hier für alle VU, die im Verbund Beförderungsleistungen erbringen, die Fahrgeldeinnahmen entgegennimmt.
Der Verkäufer ist insoweit als Kommissionär gemäß §§ 383 ff. HGB für die OVB tätig. Dabei übernimmt er als Dienstleister den Verkauf und die Ausgabe des DT-Upgrades auf dem Smartphone des Kunden und wird Vertragspartner für das Abonnement. Der Verkäufer wird hingegen nicht zum Vertragspartner eines Beförderungsvertrags und daher auch nicht Schuldner der Beförderungsleistung.
(3) Für die technische Abwicklung des Verkaufsprozesses des DT-Upgrades, die Prüfung der Zugangsberechtigung und die Bereitstellung des DT-Upgrades ist die Firma Digital H GmbH,Am Bahndamm 2, 41516 Grevenbroich, verantwortlich.
(3) Mit dem Kauf des DT-Upgrades erwirbt der Kunde einen Anspruch auf Abschluss eines Vertrags über die Erbringung einer Beförderungsleistung auf Basis des Deutschlandtickets (im Folgenden "Beförderungsvertrag") gegenüber dem oder den VU, dessen oder deren Verkehrsmittel der Kunde oder ein sonst berechtigter Nutzer nutzt. Vertragspartner des Beförderungsvertrags ist damit das jeweilige VU, das die Beförderungsleistung erbringt. Im Falle von verkehrsmittelübergreifenden Reiseketten kann es sein, dass der Kunde auf einer Fahrt mehrere Beförderungsverträge mit den jeweiligen VU schließt. Der Verkäufer ist nicht Schuldner der Beförderungsleistung. Ein Beförderungsvertrag kommt durch Einstieg in das Verkehrsmittel bzw. dem Benutzen der Betriebseinrichtungen zu diesem Zweck zustande. Für Beförderungsverträge gelten die jeweils bei Fahrtantritt gültigen Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Besonderen Beförderungsbedingungen des jeweiligen VU.
(4) Ergänzend gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verbundorganisationen und VU und die Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets.
C) Besondere Bestimmungen zum STU-Verkaufsdienst
1. Für den Erwerb des DT-Upgrades über den STU-Verkaufsdienst ist die Verifizierung als immatrikulierter Studierender mit gültigem RMV-SemesterTicket notwendig.
2. Über den STU-Verkaufsdienst kann das DT-Upgrade jeweils als ein auf die Dauer eines Semesters befristeten Abonnements erworben werden.
3. Das DT-Upgrade wird nach erfolgreichem Abschluss des digitalen Fahrkartenkaufprozesses als WebTicket im Browser zur Verfügung gestellt. Von dort aus kann es vom Kunden in das Wallet[2] seines Smartphones (Android und iOS) geladen werden, um auch ohne Netzverbindung seine Fahrberechtigung bei einer Kontrolle nachweisen zu können. Das DT-Upgrade wird während der Vertragsphase über die Webanwendung des Verkäufers monatlich erneuert, diese Funktion ist auch im Wallet automatisiert.
4. Geschuldet ist insoweit nur die Zurverfügungstellung eines das DT-Upgrade betreffenden Datensatzes als elektronische Fahrkarte über eine Webanwendung des Verkäufers, auf die der Kunde über sein Smartphone zugreifen muss. Der Verkäufer weist darauf hin, dass hierfür eine stabile Internetverbindung erforderlich ist. Befindet sich ein gültiges DT-Upgrade im Wallet des Smartphones, ist eine Nutzung im Regelfall auch offline möglich.
5. Das DT-Upgrade muss zu Kontrollzwecken im Display des Smartphones des Kunden vollständig angezeigt werden können. Soweit die Fahrkarte nur durch Scrollen vollständig sichtbar gemacht werden kann, ist das Kontrollpersonal befugt, diese Scroll-Funktion auf dem Smartphone des Kunden auszuführen. Insoweit ist der Kunde für die Betriebsbereitschaft des Smartphones sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes der Fahrkarten zu Prüfzwecken des Kontrollpersonals verantwortlich. Dies beinhaltet auch die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch.
6. Kann der Kunde bei einer Fahrausweiskontrolle den Nachweis eines gültigen DT-Upgrades wegen Versagens des Smartphones (zum Beispiel infolge technischer Störungen, leerer Akku) nicht erbringen, gilt dies analog einer nicht mitgeführten Zeitkarte als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis.
7. Das DT-Upgrade ist personengebunden und daher nicht übertragbar. Im Rahmen einer Fahrkartenkontrolle muss der Kunde auf Verlangen des Prüfpersonals auch seine Identität und Bezugsberechtigung nachweisen. Dies erfolgt im Regelfall durch Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises und eines gültigen RMV-SemesterTickets.
8. Für Fahrten innerhalb des vom RMV-SemesterTicket abgedeckten Verbundgebietes wird das DT-Upgrade vom Kunden als Fahrtberechtigung nicht benötigt.
D) Nutzung des STU-Verkaufsdienstes
1. Die Nutzung des smartphonebasierten STU-Verkaufsdienstes setzt voraus, dass der Kunde voll geschäftsfähig ist oder über eine entsprechende Vollmacht seines gesetzlichen Vertreters verfügt.
2. Zum Nachweis seiner Berechtigung zum Bezug eines DT-Upgrades muss sich der Kunde als immatrikulierter Studierender mit einem gültigen RMV-SemesterTicket verifizieren. Dies erfolgt durch die von seiner Universität/Fachhochschule/Fachschule (im Folgenden "Hochschule") festgelegten Option. Hierzu muss sich der Kunde entweder über Shibboleth[3] oder über die Eingabe seiner Matrikelnummer und seines Geburtsdatums über einen Datenabgleich mit der Hochschule authentifizieren. Weitere Informationen hierzu erteilt der zuständige Fachbereich der Hochschule oder deren AStA.
E) Zustandekommen des Fahrkartenkaufvertrages
1. Das Angebot zum Erwerb eines DT-Upgrades stellt ein konkretes Angebot des Verkäufers an den Kunden auf Abschluss eines auf die Dauer eines Semesters befristeten Fahrkartenkaufvertrages im Abonnement dar, das bei Auswahl der Zahlweise SEPA-Basis-Lastschriftverfahren unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung im Rahmen der Auswahl der Zahlweise steht. Mit Absenden einer Bestellung bezgl. eines DT-Upgrade nimmt der Kunde das Angebot auf Abschluss des Vertrages an.
2. Der Verkäufer bestätigt den Fahrkartenkaufvertrag im Abonnement per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse. Die Zurverfügungstellung des DT-Upgrade als elektronische Fahrkarte über die Webanwendung des Verkäufers gilt zugleich als Bestätigung des Vertragsabschlusses.
F) Zahlungsmodalitäten und Abtretungshinweis
1. Der Verkäufer bedient sich zur Einziehung des Verkaufspreises (nachfolgend "e-Payment-Service" für das DT-Upgrade des Finanzunternehmens LOGPAY Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (im Folgenden "LOGPAY"). Der Einzug der Entgeltforderung für das DT-Upgrade erfolgt durch LOGPAY, an welche zudem sämtliche Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren im Wege eines Factoringvertrages unverzüglich nach ihrer Entstehung abgetreten werden (Abtretungsanzeige). LOGPAY ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen und ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
Für die Inanspruchnahme der von LOGPAY angebotenen Zahlungsarten durch den Kunden gelten dessen Datenschutzbestimmungen, welche unter den folgenden Links aufgerufen werden können: https://documents.logpay.de/de/datenschutzinformationen.pdf.
2. Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss der Kunde die nachfolgenden Punkte vollständig und wahrheitsgemäß im Bestellprozess angeben:
- Name und vollständige Adresse
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- gewünschte Zahlart
- Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
- Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)
3. Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LOGPAY berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
4. Der Kunde kann im Rahmen des Kaufprozesses für das DT-Upgrade über LOGPAY grundsätzlich zwischen folgenden Zahlungsarten wählen:
a) Zahlung mittels SEPA-Lastschriftverfahren
b) Zahlung über Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express)
c) Zahlung über PayPal
Andere Zahlungsarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlungsarten besteht nicht. LOGPAY behält sich vor, einzelne Zahlungsarten temporär oder dauerhaft zu sperren.
5. Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlungsart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt im Wege des Widerpruchs zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung oder falscher oder ungültiger Kontodaten - scheitern, ist er verpflichtet, höchst zeitnah für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen. Neben der ausstehenden Hauptforderung sind dann vom Kunden auch noch die LOGPAY berechneten Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu tragen und entweder mit der nächsten SEPA-Lastschrift oder per separater Überweisung zu zahlen. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden gegen den Kunden geltend zu machen.
Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister von LOGPAY und gegenüber LOGPAY erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.
Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenz-nummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
6. Zahlung per Kreditkarte: Die Abrechnung des Kaufpreises für das DT-Upgrade über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, American Express und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden vom LOGPAY nicht akzeptiert.
Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst
- Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
- Kreditkartentyp (Visa, American Express oder MasterCard)
- Nummer der Kreditkarte
- Ablaufdatum der Kreditkarte
- CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server der LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen.
Das System der LOGPAY überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und auf Sperrvermerke des jeweiligen Emittenten der Kreditkarte. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der von ihm als Zahlungsmittel angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kredit-kartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das "3D Secure-Verfahren" (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen, soweit dies vertraglich möglich ist, oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
7. Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LOGPAY in der Regel innerhalb der nächsten fünf Bankarbeitstage nach Fälligkeit der Forderung. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden
8. Bei Zahlung mit PayPal müssen die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen zum Zahlverfahren der jeweiligen Dienstleister bei jedem Kaufprozess vom Kunden akzeptiert werden.
G) Rechnungsstellung, Prüfungspflicht des Kunden
1. Der Kunde hat jede Rechnung sorgfältig zu prüfen und eventuelle Einwände innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt schriftlich beim Verkäufer. Anderenfalls gilt die Rechnung als genehmigt und angenommen. Der Kunde wird in den Rechnungen auf diese Rechtsfolge hingewiesen.
H) Folgen bei Nichtzahlung
1. Regelungen zum STU-Verkaufsdienst
Sofern die Zahlung über LOGPAY fehlschlägt, erhält der Kunde eine Mahnung. Er hat 14 Tage Zeit die Forderung auszugleichen. Falls dies nicht durch Überweisung oder auf anderem Wege geschieht, wird das DT-Upgrade durch den Verkäufer auf elektronischem Wege gesperrt. Der Kunde wird darüber vom Verkäufer im Regelfall per E-Mail informiert. Die Sperrung wird aufgehoben, wenn die offenen Forderungen vollständig bezahlt wurden.
I) Kundenservice / Kontaktdaten / Behandlung von Problemen beim Kauf von Fahrkarten
1. Bei Fragen zum "RMV-SemesterTicket Upgrade" steht dem Kunden (neben dem zuständigen Fachbereich seiner Hochschule oder deren AStA) der Verkäufer unter den nachfolgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH
Postfach 19 03 13
60090 Frankfurt am Main
E-Mail: upgrade-semesterticket@rmv.de
Tel.: +49 (0)69 24 24 80 24
2. Bei Problemen im Rahmen des Kaufvertrages über das DT-Upgrade gelten die nachfolgenden Regelungen.
Regelungen zum STU-Verkaufsdienst
Treten beim Fahrkartenkauf über den STU-Verkaufsdienst Fehler beim Bankeinzug auf (z.B. Abbuchung eines unrichtigen Betrags, Abbuchung, obwohl der Kunde das DT-Upgrade nicht erhalten hat) oder treten sonstige Fehler im Verkaufsprozess auf, so muss der Kunde dies direkt gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
3. Ohne Berechtigung erhaltene Beträge, deren Erstattung der Kunde vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht hat, werden dem Kunden erstattet.
J) Datenschutz
Die Verarbeitung der im Rahmen der Registrierung und des Fahrkartenkaufs vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG), des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Personenbezogene Daten des Kunden werden sowohl vom Verkäufer als auch von LOGPAY für Zwecke der Durchführung des STU-Verkaufsdienstes und der Abwicklung der Zahlung verarbeitet. Außerdem werden sie von den VU, welche die Beförderungsleistungen gegenüber dem Kunden erbringen, für Zwecke der Fahrkartenkontrolle verwendet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
K) Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag
Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag sind, soweit es sich nicht um Ansprüche aus Fahrgastrechten handelt, an das jeweilige VU zu richten, das für die Erbringung der betreffenden Beförderungsleistung zuständig war. Für die Beförderungsleistung gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und ggf. besonderen Beförderungsbedingungen des jeweiligen VU sowie darin jeweils weiter genannte Bedingungen und Bestimmungen. Für das DT-Upgrade sind diesbezüglich die Regelungen für das Deutschlandticket anzuwenden.
L) Datum und Uhrzeit
Sofern für Erklärungen und Rechtsgeschäfte sowie für elektronische Fahrkarten ein Datum und/oder eine Uhrzeit maßgeblich sind, sind die Zeitangaben des Servers von www.rmv.de ausschlaggebend.
M) Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, den STU-Verkaufsdienst rechtmäßig und nur für den vorgesehenen Vertragszweck zu nutzen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Matrikelnummer und andere Kennungen (im Folgenden "Zugangsdaten") für die Nutzung des STU-Verkaufsdienstes gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und seine Zugangsdaten geheim zu halten.
Der Kunde hat den Verkäufer umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten oder seines RMV-SemesterTickets vorliegt. Der Kunde trägt die Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung des STU-Verkaufsdienstes.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Nutzung des STU-Verkaufsdienstes notwendigen Angaben wahrheitsgemäß zu machen und Änderungen dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
4. Der Kunde ist ebenso verpflichtet, dem Verkäufer Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des für das DT-Upgrade benutzten Smartphones/der registrierten Mobilfunknummer unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde, wenn er den Missbrauch schuldhaft ermöglicht hat, für die bis dahin aufgrund der Nutzung des STU-Verkaufsdienstes entstandenen Forderungen des Verkäufers.
5. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle der Zahlungsweise per SEPA-Lastschriftmandat, für eine entsprechende Kontodeckung zu sorgen.
N) Vereinbarung zum Erwerb des DT-Upgrade als Abonnement
1. Der Abschluss des Abonnements über das DT-Upgrade kann nach Erhalt eines Links durch die Hochschule des Kunden und anschließender erfolgreicher Verifizierung als Berechtigter erfolgen.
2. Nach erfolgreicher Verifizierung als immatrikulierter Studierender mit RMV-SemesterTicket kann der Kunde das Startdatum seines Abonnements jeweils zum ersten eines Monats wählen. Der bereits laufende Monat kann ebenfalls als Startmonat gewählt werden. Die Gültigkeit des Tickets beginnt entweder unmittelbar oder zum Ersten des gewählten Kalendermonats und endet immer am letzten Tag des jeweiligen Kalendermonats. Mit Kauf eines DT-Upgrades nimmt der Kunde das Angebot zum Abschluss eines Abonnements mit monatlicher Zahlung des aktuell gültigen Monatspreises des DT-Upgrades seiner Hochschule an. Dem Kunden wird nach dem Abschluss des Kaufvertrages und in dessen Folge spätestens zum Ersten eines jeden Monats jeweils ein für den Kalendermonat gültiges DT-Upgrade als elektronisches Ticket über die Webanwendung des Verkäufers zur Verfügung gestellt oder durch automatisierte Aktualisierung des DT-Upgrades im Wallet seines Smartphones. Die Laufzeit eines Abonnements ist mit der Dauer des Semsters der Hochschule des Kunden identisch, sofern der Kunde nicht vorher kündigt oder der Verkäufer das DT-Upgrade sperrt.
3. Die Abbuchung des Monatsbetrages (bei der Zahlungsart SEPA-Lastschriftverfahren) erfolgt durch LOGPAY in der Regel innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Fälligkeit der Forderung. Der Kunde hat die Option, über die Webanwendung des Verkäufers die Rechnung zum DT-Upgrade abzurufen.
O) Kündigung des DT-Upgrades als Abonnement
Die Kündigung eines DT-Upgrades kann durch den Käufer bis zum 10. Kalendertag eines Monats mit Wirkung zum Ende des laufenden Kalendermonats in der Webanwendung des Verkäufers erfolgen.
P) Änderungen dieser AGB
(1) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB für den STU-Verkaufsdienst nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der jeweiligen Änderung nach § 315 Abs. 3 BGB vorzunehmen, wenn und soweit:
a) die Änderungen oder Ergänzungen nicht so weitreichend in die Grundlagen der rechtlichen Beziehung zwischen Verkäufer und Kunden eingreifen, dass sich dadurch das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zu Gunsten des Verkäufers verschiebt und die Position des Kunden nahezu entwertet wird, oder
b) die Änderungen oder Ergänzungen durch behördliche Vorgaben oder Gesetzesänderungen erforderlich sind, oder
c) die Änderungen oder Ergänzungen durch technische oder logistisch zwingende Änderungen der Verkehrsleistung oder deren Abrechnung erforderlich sind. Der Kunde wird per E-Mail über die Änderungen und den Stichtag ihrer Wirksamkeit unverzüglich informiert.
(2) Die geänderten AGB werden mit Zustimmung des Kunden Vertragsbestandteil. Die Zustimmung erfolgt im Regelfall auf elektronischem Wege. Auf diese Rechtsfolge wird der Verkäufer den Kunden bei Mitteilung über das Vorliegen von Änderungen der AGB besonders hinweisen. Wenn der Kunde die geänderten AGB nicht akzeptiert, ist ein Abschluss weiterer DT-Upgrade-Kaufverträge über den STU-Verkaufsdienst nicht mehr möglich, bereits gekaufte DT-Upgrades können während ihres Gültigkeitszeitraums weiterhin genutzt werden.
Q) Anwendbares Recht/Sprache
(1) Die Vertragsbeziehung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CSIG).
(2) Kommunikations-, Verfahrens- und Gerichtssprache ist Deutsch.
R) Online-Streitbeilegungsplattform
Unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ stellt die europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung mit weiteren Informationen zur Verfügung. Der Verkäufer nimmt nicht an einem solchen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Stattdessen arbeitet der Verkäufer stets daran, eine Einigung direkt mit dem Kunden zu erzielen. Der Kunde kann den Verkäufer dafür formlos unter kundenanliegen@rmv.de kontaktieren oder eine andere Kontaktmöglichkeit nutzen.
Stand: 25.05.2023 (V4)
[1] Das Deutschlandticket ist bundesweit gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum.
[2]Wallets sind Tools für Online-Zahlungen auf Smartphones. Im Wallet wird das DT-Upgrade digital gespeichert.
[3] Shibboleth ist ein Verfahren zur verteilten Authentifizierung und Autorisierung für Webanwendungen (z. B. Datenbanken) und für den individuellen Zugriff auf geschützte Online-Ressourcen außerhalb der Hochschule.
AGB "RMV-SemesterTicket Upgrade" zum Deutschlandticket
Stand: 25.05.2023